Projekte

Entwicklung von Perspektiven durch nachhaltige Projektförderung 

 

Zweck von Share for Smiles e.V. ist die Förderung von Bildung und Erziehung, der Jugendhilfe, sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in Subsahara-Afrika.


Share for Smiles e.V. orientiert sich bei allen Projektentscheidungen an seiner Satzung sowie an folgenden Grundsätzen:

 

Gefördert werden vor allem Projekte und Organisationen,

 

  • im Bereich Bildung, auch im Zusammenhang mit Sport und Gesundheit (z.B. Schulen und Waisenprojekte)
  • die ihre wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit verbessern wollen.
  • bei denen die Kenntnis des Projektes vor Ort durch mindestens eines unserer Vereinsmitglieder gegeben ist.
  • bei denen Vertrauen in den Projektleiter und die Projektorganisation in Afrika besteht.
  • bei denen Share for Smiles e.V. über regionale Kenntnisse und Beurteilungskompetenz verfügt (z.B. zur Zeit Botswana, Sambia, Simbabwe, Kenia und Südafrika)

 

Dabei ergreift Share for Smiles e.V. auch selbst die Initiative - durch die aktive Mitgestaltung der Vorhaben und Hinführung zur nachhaltigen Projektführung.

 

Als förderwürdig gelten insbesondere Maßnahmen,

  • die Voraussetzungen zur Selbsthilfe schaffen und somit nachhaltige Perspektiven entwickeln.
  • zur Reduzierung der Abhängigkeit von Spenden, z.B. indem sie zur Verminderung oder Vermeidung von operativen Kosten beitragen.
  • die innovative Ansätze berücksichtigen.
  • bei denen die geplanten Kosten im sinnvollen Verhältnis zum Nutzen für die geförderten Kinder und Jugendlichen stehen.

 

Voraussetzungen für eine Förderung durch Share for Smiles e.V. sind

  • Planung des Mitteleinsatzes: Projektantrag (ein bis zwei Seiten) mit Angaben über Notwendigkeit, Ziele, Inhalte, Risiken, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauer und Kosten
  • Zeitplan
  • Dokumentation der Mittelausgaben inkl. Spendenquittung
  • Grundsätzliche Bereitschaft der geförderten Projektorganisation zur Beteiligung an der geförderten Maßnahme durch eine Eigenleistung.
  • Gemeinnützigkeit des Projektes.

 

Nicht gefördert werden:

  • Stipendien oder andere pauschale Zuwendungen an Privatpersonen.
  • Laufende Betriebs- und Personalkosten sowie Reisekosten.
  • Der Kauf und die Pacht von Grundstücken.

 

Auf Grundlage des Projektantrages prüft Share for Smiles e.V., ob das Vorhaben für eine Unterstützung in Frage kommt.

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